FamZ

FAMILIENZENTREN AN BRANDENBURGER MEHRGENERATIONENHÄUSERN

In Brandenburg werden Familienzentren an Mehrgenerationenhäusern schrittweise als niedrigschwellige Anlaufstellen für Familien etabliert. Seit September 2019 fördert das MSGIV die Einrichtung von Familienzentren an Mehrgenerationenhäusern. Zusätzlich ist für den Aufbau dieser Familienzentren eine Servicestelle eingerichtet worden.

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GRUNDLAGEN – FAMILIENZENTREN

Impressionen aus dem Familienzentrum Treffpunkt Freizeit Potsdam:

Zentrale Aufgabe der Familienzentren am Mehrgenerationenhäusern in Brandenburg ist es, einkommensschwachen Familien und insbesondere Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien eine niedrigschwellige Beratung anzubieten. Dabei sollen Familien die bestehende staatliche Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise den Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kenntlich gemacht werden. Eltern mit geringem Einkommen bekommen im Bedarfsfall konkrete Hilfe und Unterstützung, z.B. beim Ausfüllen der notwendigen Formulare oder beim Führen der notwendigen Gespräche mit Behördenmitarbeitenden. Zugleich übernehmen die Familienzentren eine Lotsenfunktion, indem sie sich mit allen wichtigen Akteuren/-innen der Familien- und Sozialpolitik vernetzen und Familien mit besonderen Problemlagen an Netzwerkpartner und Fachberatungsdienste weitervermitteln (z.B. zur Schuldner- oder Sozialberatung).


Flyer Familienzentren
(Text in einfacher Sprache)

 

Das Besondere am Brandenburger Förderprogramm FamZ an MGH

Das Brandenburger Familienministerium hatte im Herbst 2019 eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, um den Förderansatz – Zusammenführung von Mehrgenerationenhäusern und Familienzentren zu überprüfen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Anbindung der Familienzentren an die Mehrgenerationenhäuser gerade wegen der Trägervielfalt und ihren besonderen Erfahrungen hinsichtlich der Zielgruppe als vorteilhaft einzuschätzen ist.

Vorteile der Anbindung an Mehrgenerationenhäuser:

  • verfügen über ausreichend Räumlichkeiten,
  • haben sehr häufig einen guten Zugang zu einkommensschwachen Familien,
  • arbeiten Sozialraum orientiert,
  • verfügen über gute Kooperationsstrukturen und haben mit Förderprogramm Familienzentren weitere Kooperationspartner dazu gewonnen.
  • haben zu allen Familien – und somit zu Familien mit Kindern aller Altersgruppen – einen guten Zugang.

 

2. Servicestelle für Familienzentren ohne Anbindung an MGH

Seit August 2023 fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) eine zweite Servicestelle für Familienzentren über den Verein Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Diese begleitet die Arbeit von z.Zt. 26 Familienzentren und Modellprojekten ohne MGH-Anbindung, die auf Grundlage der im Juli 2023 veröffentlichten Förderrichtlinie Familienzentren durch das Land unterstützt werden.